Bildungsurlaub – Spanischkurse in Spanien
- Categories TLCdenia News
- Date 27 Oktober, 2019
FAQs zum Bildungsurlaub in Spanien
1. Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist die Verbindung aus Bildung und Urlaub, wobei häufig der Begriff Bildungsfreistellung verwendet wird, da es sich nicht um einen Erholungsurlaub handelt, sondern um eine Freistellung von der Arbeit, um sich weiterzubilden.
Bei dieser Weiterbildung geht es um den Erwerb oder um die Vertiefung von Kenntnissen in den verschiedensten Bereichen sprachlicher, kultureller, politischer oder allgemein beruflicher Natur.
Die Sprachschule TLCdenia, bietet die Möglichkeit, einen Spanischkurs als Bildungsurlaub in Spanien zu absolvieren.
2. Wer kann Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?
Nach einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub, das die Bundesrepublik 1976 ratifiziert hat, sollte es in jedem Bundesland eine Regelung zum Bildungsurlaub geben.
Allerdings wurde nie ein Bundesgesetz erlassen, sodass mittlerweile alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – Landesgesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet haben.
Bildungsurlaub kann also fast jeder in Anspruch nehmen, dessen Arbeitsplatz sich nicht in Bayern oder Sachsen befindet.
3. Wie viel Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit einer 5-Tage Woche stehen dem Arbeitnehmer i.d.R. 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung. (Oder 10 Tage alle 2 Jahre)
4. Kann ich das Ziel und den Kurs des Bildungsurlaubs frei wählen?
Jain… Je nach Landesgesetz kann es Einschränkungen geben. NRW z.B. erlaubt nur Ziele im Umkreis von 500km um die Landesgrenze. Das schließt den Mittelmeerraum und andere Kontinente aus. Auch im Saarland steht eine Änderung an. Bremen erkennt bei Sprachreisen nur europäische Sprachen an – die allerdings weltweit gelernt werden können. Die anderen Bundesländer erkennen auf Antrag hin an – Sprachreisen ins Ausland sind also grundsätzlich weltweit möglich. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie bei einem Seminar, das Ihnen zusagt, nach der Anerkennung fragen.
Wir beim TLCdénia sind in vielen Bundesländern anerkannt, darauf eingestellt und kennen das Verfahren. Sie werden also problemlos die gewünschten Unterlagen für Ihren Spanisch Sprachkurs in Dénia und die Anmeldung für den Bildungsurlaub erhalten.
5. Wer bezahlt den Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten, denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber, der den Lohn weiter zahlt, durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht und der Arbeitnehmer, der die Seminarkosten übernimmt, durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu bleiben.
6. Wie kann ich den Bildungsurlaub beantragen?
- Zunächst müssen Sie herausfinden ob Sie in Ihrem Bundesland Anspruch haben.
- Anschließend suchen Sie sich ein Seminar aus, das Ihren Interessen entspricht und in Ihrem
Bundesland anerkannt ist. (Klären Sie mit dem Veranstalter, ob für die Veranstaltung eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt.) - In der Regel schicken die Veranstalter nach Ihrer Anmeldung unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen, (Anmeldebestätigung, Anerkennungsbescheid und inhaltlicher Ablaufplan) zu.
- Eine frühzeitige Beantragung und ggf. die Wahl eines Zeitpunkts außerhalb von betrieblichen Stoßzeiten machen es für beide Seiten leichter.
- Reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber dort, wo Sie auch Ihren Antrag auf Erholungsurlaub anmelden, Folgendes ein:
- die Anmeldebescheinigung,
- den Anerkennungsbescheid und
- den Ablaufplan zusammen mit
- einem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub. (Dieser Antrag kann formlos sein)
6. Lassen Sie sich die Abgabe und das Abgabedatum schriftlich bestätigen, z.B. durch Eingangsstempel, Duplikat für Ihre Unterlagen.
7. Jetzt ist Ihr Arbeitgeber an der Reihe: er prüft den Antrag und informiert sie über seine Entscheidung (er darf sich nicht beliebig viel Zeit lassen).
8. Wird Ihr Antrag abgelehnt, lassen Sie sich dies schriftlich geben. Prüfen Sie dann, am besten mit fachlicher Unterstützung, z.B. durch den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, ob die Ablehnung korrekt ist. Berechtigte Ablehnungsgründe sind:
- nicht eingehaltene Fristen,
- Zweifel am Mindestnutzen für den Arbeitgeber oder
- zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt.
- Einige Bundesländer haben auch Schutzklauseln für Kleinunternehmen.
9. Geben Sie die Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie das Seminar vollständig besucht haben, nach dem Besuch des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber ab.
7. Welche Ministerien unterstützen den Spanischkurs als Bildungsurlaub in Spanien?
Derzeit ist der Spanisch Intensivkurs im TLCdénia in folgenden Bundesländern anerkannt :
- Berlin
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Rheinland-Pfalz
Wenn Sie die die Anerkennung aus einem anderen Bundesland benötigen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gerne beantragen wir dann die Anerkennung in Ihrem Bundesland.
Unser Kursangebot für den Bildungsurlaub in Dénia Spanien:
Bildungsurlaub – Spanisch Intensivkurse
Wir bieten Spanischkurse auf allen Niveaustufen mit unterschiedlicher Dauer und Intensität an. Unser Intensivkurs 30 ist in den oben genannten Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt.
SPANISCH INTENSIVKURS 30
Anzahl der SchülerInnen: maximal 10
Niveaustufen: A1-C2
Beginn: jeden Montag
Spanischeinheiten pro Tag: 6
Spanischeinheiten pro Woche: 30
Stundenplan: Montag bis Freitag von 9.30 bis 14.45 oder von 13.00 bis 18.00.
Dieser Spanischkurs, bestehend aus 30 Einheiten, ist speziell für:
- Berufstätige aus allen Sparten, die Spanisch brauchen und normalerweise über eine sehr begrenzte Zeit zum Erlernen der Sprache verfügen, aber dennoch möglichst viel von ihrem Aufenthalt profitieren wollen oder
- Studierende, die ihre Kenntnisse wiederholen oder erweitern wollen.
TeilnehmerInnen für Bildungsurlaub in Hessen, Niedersachsen und Bundesländern, die 8 Lektionen bzw. 6 Zeitstunden täglich verlangen, müssen von 17.00-18.30 Uhr an den zusätzlichen kulturellen und landeskundlichen Lektionen teilnehmen, die anderen TeilnehmerInnen optional angeboten werden.
Bildungsurlaub – Bildungsfreistellung Spanischkurse in Spanien
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub finden Sie auf den folgenden Seiten:
Allgemein:
- Bildungsurlaub.de
- Bildungsurlaub.com
- Artikel Bildungsurlaub – Spiegel Online
Zu den einzelnen Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg, Info-PDF
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen