In Spanien spanisch lernen, ohne extra Urlaub zu nehmen?
Mit dem Bildungsurlaub geht das!
Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu fünf Tage Weiterbildung pro Jahr für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit – diese Tage werden nicht von den gesetzlich festgelegten Urlaubstage abgezogen sondern sind bezahlte, extra Urlaubstage.
Diese Regelung gilt für fast alle deutschen Bundesländer*. Vor allem die Weiterbildung mit Sprachkursen werden von vielen Unternehmen explizit gefördert. Warum diese Gelegenheit also nicht Nutzen und fünf Tage mehr Urlaub pro Jahr nehmen. Es besteht sogar die Möglichkeit, die Bildungsfreistellung von zwei Jahren auf eine Reise zusammenzufassen, und so zehn Tage am Stück einen Sprachkurs im Ausland, zum Beispiel in Spanien, zu besuchen. Die Reise- und Kurskosten sind vom Arbeitnehmer zu zahlen.
* Ausgenommen sind Sachsen und Bayern.