Finanzierung Ihres Bildungsurlaubes
- Categories TLCdenia News
- Date 13 Februar, 2020
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Jetzt bleibt nur noch die Frage der Finanzierung offen. Die Bundesregierung und einige Bundesländer bieten Förderungen für die individuelle Weiterbildung an.
Im folgendem Artikel stellen wir einige verschiedene Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten vor:
Die Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen gefördert. Dabei teilt sie sich in Prämiengutschein und Spargutschein. Mit dem Prämiengutschein werden die Hälfte der Weiterbildungsgebühren übernommen (bis zu 1.000 €) Dieser kann nur ausgestellt werden wenn Sie:
- Das 25. Lebensjahr vollendet haben
- Mindestend 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden)
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 € beträgt. (40.000 € gemeinsam veranlagt)
Mit dem Spargutschein können längere und teurere Bildungsurlaube finanziert werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz.
Beide Gutscheine werden in Beratungsstellen ausgestellt, von denen es über 500 in ganz Deutschland gibt.
“Bildungsscheck” – Brandenburg
Vom Prinzip her ist dieser mit der allgemeinen Bildungsprämie zu vergleichen. Allerdings müssen die Weiterbildungsausgaben mehr als 1.000€ betragen und werden erst dann mit bis zu 50 % bezuschusst. Man kann nur einmal im Jahr einen Bildungsscheck erhalten und nur zweimal pro Person insgesamt.
Dabei werden ausschlieβlich Kosten für Kurs und die Prüfungsgebühren gefördert, die Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder zusätsliche Kursmaterialien müssen also von Ihnen getragen werden.
Gefördert werden grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, wobei dies nicht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt.
“Quali Scheck” – Rheinland Pfalz
Gefördert werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die entweder ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € haben oder von weniger als 20.000 € wenn die Kosten der Weiterbildung über 1.000 € liegen. Von der Förderung ausgeschlossene werden Schüler, Studenten, Auszubildende, Selbstständige, Gewerbetreibende bzw. Freiberufler und nicht Erwerbstätige.
Gefördert werden 60 % der entstehenden Kosten wobei wieder sonstige Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft- und Verpflegungskosten, Lehrmittel) nicht förderfähig sind. Somit beträgt die maximale Förderhöge 600 €.
Bitten beachten Sie beim “Quali Scheck”, dass dieser beantragt werden muss bevor Sie sich für Ihre Weiterbildung angemeldet haben.
“Bildungsscheck” – NRW
Dieser Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte aus kleineren oder mittleren Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 30.000 € (60.000 € gemeinsam veranlagt)
Mit dem Bildungsscheck werden vor allem Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Berufsrückkerende, Zugewanderte, Un- oder Angelernte, ältere ab 50 Jahren und atypisch Beschäftigte (Zeitarbeiter, befristet- und geringfügig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte) angesprochen, wobei Selbstständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst von der Förderung ausgeschlossen sind.
Gefördert werden bis zu 50 % (maximal bis zu 500 €) der Weiterbildungskosten.
Bitte beachten Sie, dass Sie, bevor Sie einen Sprachkurs bei uns buchen, eine offizielle Beratungsstelle aufsuchen sollten, um abzuklären ob sie Anspruch auf eine Förderung haben.
Steuerliche Absetzbarkeit
Im Allgemeinen ist der Bildungsurlaub steuerlich absetzbar, da er beruflich relevant ist. Wobei sowohl anfallende Kurskosten als auch Kosten für Hin- und Rückfahrt, Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und Materialkosten abgesetzt werden können.
Dabei ist es sinnvoll Kursunterlagen wie z.B. Zertifikate oder eine Bescheinigung des Arbeitsgebers beim Finanzamt vorzulegen.